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Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Golfmitgliedschaften




GOLF-inter.net Stuppy GmbH (nachstehend «GIN» genannt) wird beauftragt und bevollmächtigt nach Maßgabe der von mir/uns nachstehend getroffenen Auswahl zu einer gewünschten Mitgliedschaft in einem Golfclub, der Mitglied im DGV Deutscher Golfverband e.V. ist, mich/uns zu vertreten bei der Eingehung (Aufnahmeantrag), Durchführung (Korrespondenzen, Abwicklung von Zahlungen) und Beendigung (Kündigung) der hierzu erforderlichen Erklärungen für Mitgliedschaften, Spiel- und Nutzungsrechte (nachfolgend zusammengefasst «Spielrechte» genannt) und durchzuführenden Zahlungen. Soweit erforderlich, ist GIN berechtigt, die in einem Golfclub begründeten Spielrechte zu beenden und stattdessen Spielrechte in einem anderen Golfclub zu begründen. Die Auswahl des Clubs obliegt GIN. Die GIN für diese Tätigkeit zustehende, angemessene Vergütung ist in den nachstehenden Preisübersichten für Mitgliedschaften enthalten, ebenso wie die derzeitigen Aufwendungen für Spielrechte. Die nachstehenden Preise können von GIN angepasst werden, wobei eine Erhöhung der Vergütung frühestens nach vier Monaten und im übrigen jährlich nur um maximal 15% zulässig ist. Von der Beschränkung des § 181 BGB ist GIN befreit. Im übrigen wird auf die beigefügte Vollmachtsurkunde verwiesen.

Ablauf:


Dieser Auftrag stellt ein Angebot des/der Unterzeichner dar, welches von GIN durch gesondertes Schreiben zusammen mit der Rechnung über die erste Monatsrate nebst Zusatz-Aufwendungen angenommen werden kann, mit der Maßgabe, dass weitere Tätigkeiten von GIN (wie insb. Aufnahmeantrag) erst nach Rechnungsausgleich erfolgen. GIN informiert über ihre Mitgliedschaft und übermittelt den Mitgliedsausweis des Golfclubs (bis zirka fünf Wochen nach Aufnahme). Die weiteren Monatsraten, sowie die einmal jährliche zu zahlende Zusatz-Aufwendung werden nach Maßgabe der erteilten Lastschriftermächtigung von GIN abgebucht.

Kündigung:


Das Vertragsverhältnis und die Spielrechte können schriftlich (per Einschreiben-Rückschein) mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 31.12. des Kalenderjahres gekündigt werden. Bei Nichtbezahlung der laufenden Monatsraten/einmal jährlichen Zusatzaufwendungen spätestens innerhalb eines Monats ab Fälligkeit, insbesondere infolge mangelnder Deckung des in einer Lastschriftermächtigung genannten Kontos, kann GIN durch Kündigung oder in sonstiger Weise die Spielrechte beenden. Bei Beendigung dieses Vertrages sind auch die Spielrechte durch Kündigung zu beenden. Die Beendigung der Spielrechte durch den Golfclub bzw. die Golfanlage führt gleichzeitig zur Beendigung dieses Vertrages.

Einzug der Monatsbeiträge und jährlicher Zusatz-Aufwendung per Lastschrift:


Hiermit ermächtige ich/wir GOLF-inter.net Stuppy GmbH widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen (monatlichen Raten für meine/unsere Mitgliedschaft/en, sowie die Zusatz-Aufwendung einmalig pro Person und Jahr, gemäß obigem Auftrag) bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos, durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Entstehen dem Zahlungsempfänger durch ungerechtfertigte Rückbuchungen seitens des Kontoinhabers Kosten, trägt diese der Kontoinhaber. Können die monatlichen Raten nicht eingezogen werden, wegen fehlender Deckung des Kontos, gehen die Forderungen des Zahlungsempfänger an ein Inkassobüro, die Kosten trägt der Kontoinhaber.

Vollmacht:


Hiermit bevollmächtige/n ich/wir GOLF-inter.net Stuppy GmbH, Am Steinsteg 50, D-76879 Bornheim mich/uns bei Erklärungen zur Erlangung und Durchführung einer Mitgliedschaft in dem ausgewählten Golfclub, der Mitglied im DGV Deutscher Golfverband e.V. ist, und zur Erlangung und Durchführung von Spielrechten auf der betreffenden Golfanlage zu vertreten, insbesondere den/die erforderlichen Aufnahmeanträge zu stellen, Annahmeerklärungen entgegenzunehmen, erforderliche Korrespondenzen zu führen und Zahlungen für mich/uns zu leisten, wie auch die zur Beendigung der Mitgliedschaft/en bzw. Spielrechte erforderlichen Erklärungen abzugeben, insbesondere Kündigung/en zu erklären. Dies gilt auch für erforderliche Erklärungen zu einem Wechsel des Golfclubs bzw. der Golfanlage. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist GOLF-inter.net Stuppy GmbH befreit.