Allgemeine Geschäftbedingungen
der CORDIAL Hotelbetriebs GmbH für die CORDIAL Card

1. Der Vertrag über die CORDIAL Card zwischen der CORDIAL Hotelbetriebs GmbH (kurz CORDIAL) und dem Kunden kommt mit der Annahme des im Bestellschein enthaltenen Antrages zur Ausstellung einer CORDIAL Card zustande. CORDIAL ist zur Annahme des Antrages nicht verpflichtet.

2. Die Gültigkeit der CORDIAL Card beginnt mit Zahlungseingang des Gesamtbetrages zu laufen und endet mit dem auf der Karte und in Punkt 1. des Bestellscheines ersichtlichen Datum.

3. Im Anhang A werden die für Inhaber einer CORDIAL Card zur Verfügung stehenden CORDIAL Hotels und Partnerhotels mit den jeweils gültigen Saisonen und Preisen sowie die Reservierungsbestimmungen für die CORDIAL Hotels dargestellt. Die Logispreise der CORDIAL Hotels im Anhang A werden von CORDIAL jedes Jahr wertgesichert nach dem österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI 2000, Warengruppe 836) angepasst und die Saisonen jedes Jahr von CORDIAL neu festgelegt. Ergeben sich in einem CORDIAL Hotel Änderungen durch spezifische regionale Gegebenheiten, durch eine Verbesserung oder Erweiterung der Ausstattung oder durch eine Erhöhung des allgemeinen Qualitätsstandards, kann für dieses Hotel eine vom Verbraucherpreisindex abweichende Erhöhung des Preises durch CORDIAL erfolgen. Die Logispreise und die Saisonen der Partnerhotels im Anhang A werden von den Partnerhotels jedes Jahr neu festgelegt. Der aktualisierte Anhang A wird am Beginn jedes Kalenderjahres auf der Homepage www.cordialcard.at veröffentlicht, in den Hotels aufgelegt und auf Wunsch an Inhaber einer CORDIAL Card versandt. Anhang A ist Vertragsbestandteil und wird vor Vertragsabschluss dem Kunden ausgehändigt.

4. Die CORDIAL Card berechtigt den Kunden vergünstigte Übernachtungen zur persönlichen Nutzung im unbeschränkten Ausmaß zu den im Anhang A festgelegten Preisen innerhalb der Gültigkeit der CORDIAL Card zu buchen. Für Mitreisende, die im Zimmer des Inhabers einer CORDIAL Card gebucht sind, gelten ebenso die Preise im Anhang A. Die CORDIAL Card ist nicht übertragbar, sie gilt lediglich für den auf der Karte angegebenen Inhaber.

5. Um die im Anhang A angegebenen Preise im jeweiligen Hotel gewährt zu bekommen, ist die CORDIAL Card vom Inhaber sowohl bei der Anreise als auch bei der Abreise an der Rezeption vorzuweisen. Kann die CORDIAL Card nicht vorgewiesen werden, gilt für den Aufenthalt die jeweils aktuell gültige Hotelpreisliste.

6. Bei Reservierungen in CORDIAL Hotels gelten die Reservierungsbestimmungen der CORDIAL Hotels, welche im Anhang A dargestellt sind. Bei der Buchung von Partnerhotels gelten immer die Reservierungsbedingungen der jeweiligen Partnerhotels. Sofern diese wesentlich von den Reservierungsbedingungen der CORDIAL Hotels abweichen, ist dies im Anhang A in der Preisliste des jeweiligen Partnerhotels angegeben.

7. Reservierungsanträge werden grundsätzlich nach der Reihenfolge ihres Eintreffens und nach Verfügbarkeit der Zimmer berücksichtigt.

8. Für Kunden der CORDIAL Card Plus ist es möglich drei weitere Personen (kurz: Begünstigte) anzugeben, die ebenfalls eine CORDIAL Card erhalten. Für Kunden der CORDIAL Card Classic ist es zu dem im Punkt 1. des Bestellscheines angegebenen Preis für die Partnercard möglich eine weitere Person (kurz: Partner) anzugeben, die ebenfalls eine CORDIAL Card erhält. Die Angabe der weiteren Personen (Begünstigte oder Partner) erfolgt am Bestellschein, kann aber innerhalb der Gültigkeit der CORDIAL Card jederzeit erfolgen und ist bei späterer Angabe von Begünstigten oder Partner schriftlich an CORDIAL zu richten. Angaben von Begünstigten oder Partner sind nicht widerrufbar und gelten für die gesamte Laufzeit der CORDIAL Card. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Begünstigten oder Partner verändert die in Punkt 1. des Bestellscheines festgelegte Gültigkeitsdauer nicht. Die Begünstigten und die Partner können die CORDIAL Card im selben Umfang wie der Kunde nutzen.

9. Inhaber einer CORDIAL Card und die im selben Zimmer eingebuchten Mitreisenden erhalten in den CORDIAL Hotels 10 % Konsumationsrabatt auf Speisen und Getränke.

10. Der Inhaber einer CORDIAL Card kann die Karte innerhalb der Gültigkeit uneingeschränkt nutzen. Sofern die nachfolgend angeführte Anzahl von Nächtigungen innerhalb der regulären Gültigkeit der CORDIAL Card nicht gebucht wurde, ist die Nutzung der CORDIAL Card bis zu dieser bestimmten Anzahl von Nächtigungen drei Jahre über die reguläre Gültigkeit hinaus möglich, und zwar mit der:

  • CORDIAL Card Classic 3 Jahre: bis gesamt 40 Nächtigungen
  • CORDIAL Card Classic 3 Jahre inklusive Partnercard: bis gesamt 25 Nächtigungen pro CORDIAL Card
  • CORDIAL Card Classic 5 Jahre: bis gesamt 50 Nächtigungen
  • CORDIAL Card Classic 5 Jahre inklusive Partnercard: bis gesamt 35 Nächtigungen pro CORDIAL Card
  • CORDIAL Card PLUS 3 Jahre: bis gesamt 15 Nächtigungen pro CORDIAL Card
  • CORDIAL Card PLUS 5 Jahre: bis gesamt 25 Nächtigungen pro CORDIAL Card

11. Bei Verlust oder Diebstahl einer CORDIAL Card erhält der Kunde nach schriftlichem Antrag gebührenpflichtig eine Ersatzkarte.

12. Schlussbestimmungen

    12.1 Änderungen, Zusätze und Nebenabreden dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine allfällige Vereinbarung hinsichtlich des Abgehens von der Schriftlichkeit.

    12.2 Im Falle von Streitigkeiten aus der Vereinbarung unterwerfen sich die Vertragspartner dem sachlich zuständigen Gerichtsort Linz, Österreich. Ferner gilt als vereinbart, dass für dieses Vertragsverhältnis das Österreichische Recht mit Ausschluß der Kollisionsnormen anzuwenden ist.

    12.3 Der Kunde stimmt zu, dass die aufgrund dieses Vertrages erhobenen Daten automationsunterstützt (EDV) verarbeitet werden und dass diese Daten an die mit dem Zustandekommen und der Abwicklung dieses Vertrages beteiligten Unternehmen übermittelt werden können.

    12.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig, undurchführbar oder undurchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. An Stelle der mangelhaften Bestimmung(en) tritt (treten) (eine) solche gültige durchführbare und durchsetzbare Bestimmung(en), die der (den) mangelhaften Bestimmung(en) wirtschaftlich möglichst nahe kommt (kommen). Für den Fall einer Lücke gilt jene Bestimmung als vereinbart, welche die Vertragspartner vereinbart hätten, wären sie sich dieser Lücke bewusst gewesen.

    12.5 Der Kunde erklärt, dass keine über dieses Vertragsangebot hinausgehende Zusagen gemacht wurden und dass ausschließlich die vorliegenden Vereinbarungen gelten.

    12.6 Sämtliche Kosten, allfällige Steuern und Gebühren, die mit der Errichtung dieses Vertrages verbunden sind, gehen zu Lasten von CORDIAL.


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